Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 13.06.2001 - 5 K 2256/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unanwendbarkeit des BZRG § 52 BZRG § 52 Abs 1 Nr 4 auf Waffenbesitzverbotsaufhebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruches auf Aufhebung eines Waffenbesitzverbotes bei Tilgung der die Unzuverlässigkeit begründenden Umstände im Bundeszentralregister; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Widerruf eines belastenden Verwaltungsakts; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VG Sigmaringen, 13.06.2001 - 5 K 2256/00
Schließlich steht einer Analogie entgegen, dass § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG als Ausnahmevorschrift zu § 51 BZRG eng auszulegen ist (siehe hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, BVerwGE 101, 24 zur Ablehnung einer analogen Anwendung auf den Widerruf einer Waffenbesitzkarte). - Drs-Bund, 16.06.1972 - BT-Drs VI/3566
Auszug aus VG Sigmaringen, 13.06.2001 - 5 K 2256/00
Auch wenn die Gesetzesbegründung zu der Änderung das Waffenbesitzverbot nicht erwähnt (BT-Drs. VI/3566 S. 9, zitiert in Potrykus, Waffenrecht, 1973, § 61 WaffG Anm. 2), kann angesichts der damals bereits vorhandenen Regelung über die Aufhebung einer Gewerbeuntersagung nicht davon ausgegangen werden, der Gesetzgeber habe die parallele Problematik des Waffenbesitzverbots übersehen.
- VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.775
Antrag auf Aufhebung eines Besitz- und Erwerbsverbots für erlaubnisfreie Waffen …
Damit kommt ein Widerruf nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen für ein Waffenbesitz- und -erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen wie die vom Kläger beantragten Luftdruckwaffen samt Munition weiterhin vorliegen (VG Sigmaringen, U.v. 13.6.2001 - 5 K 2256/00 - Rn. 18). - VG Augsburg, 21.08.2018 - Au 4 K 18.1148
Waffenbesitz- und -erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen
Damit kommt ein Widerruf nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen für ein Waffenbesitz- und -erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen wie die vom Kläger beantragten Luftdruckwaffen samt Munition weiterhin vorliegen (VG Sigmaringen, U.v. 13.6.2001 - 5 K 2256/00 - Rn. 18;… VG Augsburg, U.v. 24.7.2013 - 4 K 13.775 -juris Rn. 20).